Daten werden geladen

Zwei junge Frauen gehen nebeneinander eine Straße entlang.

Gemeinsame Ab­sicherung für Paare

Die gegenseitige Absicherung mit einer Risiko­lebens­versicherung ist auch für Paare sinnvoll. Dafür haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie den Versicherungs­schutz für Ihre Kunden gestalten.
Gut zu wissen: Auch unverheiratete Paare können sich gegenseitig absichern!

Einzelverträge, verbundene Leben oder Über-Kreuz-Versicherung?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist sinnvoll, um seine Liebsten im Todesfall finanziell abzusichern. Häufig wird jedoch nur der Hauptverdiener abgesichert. Wichtig ist aber auch, eine Risiko­lebens­versicherung für den Ehe- oder Lebens­partner abzuschließen – so wird der Haupt­verdiener im Todes­fall des Partners entlastet. Auch wenn die Summe nicht so hoch ist, kann der Hinter­bliebene damit beispielsweise eine Kinder­betreuung finanzieren oder weniger arbeiten, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.

Bei der gemeinsamen Absicherung Ihrer Kunden haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen können Sie jeweils einen Einzelvertrag abschließen. Möglich ist auch eine sogenannte „verbundene Risiko­lebens­versicherung“. Dabei wird für beide Partner ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen. Die dritte Möglichkeit ist die „Über-Kreuz-Absicherung“.

Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen vor.

Zwei Einzelverträge

Der Abschluss von zwei einzelnen Risikolebensversicherungen ist sicherlich die naheliegendste Variante. Beide Partner tragen dabei den anderen als Begünstigten der jeweils eigenen Risikolebensversicherung ein. 

VorteileNachteile
  • Jeder Partner kann in seinem Vertrag flexibel die gewünschte Versicherungssumme und Laufzeit festlegen.
  • Zwei Einzelverträge können etwas teurer als eine verbundene Risiko­lebens­ver­sicherung sein.
  • Der Bezugsberechtigte lässt sich nachträglich in jedem Vertrag ändern – beispielsweise bei einer Trennung oder Scheidung.
  • Bei unverheirateten Paaren liegt der Erbschafts­steuer­freibetrag bei nur 20.000 €. Daher fällt bei ihnen ggf. Erbschaftssteuer an.
  • Die Versicherungssumme wird ggf. zweimal ausgezahlt.
 
  • Verstirbt eine versicherte Person, ist ein Neuabschluss für den hinterbliebenen Partner nicht erforderlich.
 
  • Sollten beide versicherten Personen beispielsweise bei einem Unfall gemeinsam versterben, wird die Versicherungssumme beider Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

 

Verbundene Risiko­lebens­versicherung

Auf den ersten Blick erscheint eine verbundene Leben „praktisch“: Mehr als eine Person kann versichert werden und für Ehepartner, Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner wirkt diese Versicherungsart wie eine sinnvolle Wahl. Aber auf den zweiten Blick überwiegen unserer Meinung nach die negativen Punkte.

VorteileNachteile
  • Die Beiträge können etwas geringer als bei zwei einzelnen Verträgen sein.
  • Versicherungssumme und Laufzeit lassen sich nicht individuell für jeden Partner festlegen.
 
  • Die Versicherungssumme wird in der Regel nur einmal ausgezahlt. Der Vertrag endet nach der Auszahlung.
 
  • Dadurch ist ein Neuabschluss für den hinterbliebenen Partner erforderlich, z. B. bei Eltern, die nach dem Tod eines Elternteils ihre Kinder weiterhin absichern möchten.
 
  • Somit ist auch eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig und das nun höhere Eintritts­alter bei neuem Vertrags­abschluss bedeutet höhere Beiträge.
 
  • Bei einer Trennung oder Scheidung müssen ggf. beide Partner der Kündigung oder Änderung der Begünstigten zustimmen.

Über-Kreuz-Versicherung

Das entscheidende Argument für eine Risikolebensversicherung ist ganz einfach: die Vorsorge der Hinterbliebenen. Wird die Versicherungssumme jedoch ausgezahlt, unterliegt sie der Erbschaftssteuer. 

ABER: Erhält der Versicherungsnehmer auch die Leistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig! Deshalb empfehlen wir eine Über-Kreuz-Versicherung. Bei ihr sichert jeweils ein Partner den anderen über seinen eigenen Vertrag ab. Somit ist der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person. Stattdessen legt er den Hinterbliebenen als die später abzusichernde Person fest. Dadurch fällt bei Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftssteuer an.

    VorteileNachteile
    • Jeder Partner kann in seinem Vertrag flexibel die gewünschte Versicherungssumme und Laufzeit festlegen.
    • Zwei Einzelverträge können etwas teurer als eine verbundene Risiko­lebens­ver­sicherung sein.
    • Vor allem unverheiratete Paare profitieren von der Über-Kreuz-Versicherung, denn bei ihnen liegt der Freibetrag der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. 
     
    • Sollten beide versicherten Personen beispielsweise bei einem Unfall gemeinsam versterben, wird die Versicherungssumme beider Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

     

    So funktioniert das Über-Kreuz-Modell

    Bei einer Über-Kreuz-Versicherung erhält der jeweilige Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung aus seinem eigenen Vertrag. Somit unterliegt diese nicht der Erbschaftssteuer.

    • Person 1 schließt eine Risikolebensversicherung ab und ist auch Begünstigter. Dabei versichert sie das Leben ihres Partners. Stirbt er, erhält Person 1 die vereinbarte Versicherungssumme.
    • Der Partner (Person 2) schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der er der Begünstigte im Fall des Todes von Person 1 ist.

    Die Über-Kreuz-Versicherung: kein Problem mit Erbschafts- und Schenkungssteuern.

    Bei Abschluss einer Über-Kreuz-Versicherung gibt es immer wieder Unsicherheiten, wie diese steuerlich behandelt wird. Vor allem besteht die Sorge, dass die im Todesfall ausbezahlte Versicherungssumme der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer unterliegt.

    Grundsätzlich gilt: Erhält der Versicherungsnehmer die Leistung, ist sie nicht erbschaftssteuerpflichtig!

    Bei Über-Kreuz-Versicherungen sollte der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Bezugsberechtigte sein. Im Todesfall der versicherten Person fällt dann keine Erbschaftssteuer an.

    Aber was passiert, wenn nicht der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlt, sondern der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner? Muss diese „Schenkung“ nicht versteuert werden?
    Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Beitragszahlung für den Ehe- oder Lebenspartner keine Schenkung ist. Stattdessen leistet der Partner die Zahlungen im Rahmen der Unterhaltspflicht, sodass keine Schenkungssteuer entsteht. (Selbst wenn eine Schenkungssteuer anfallen würde, gilt für Ehe- und eingetragene Lebenspartner ein Freibetrag von 500.000 € – schwer zu erreichen mit den günstigen Beiträgen der EUROPA Risikolebensversicherung …)

    Und was passiert, wenn eine andere Person die Versicherungsbeiträge zahlt, z. B. ein Geschäftspartner? Oder die Beiträge vom Gemeinschaftskonto bezahlt werden?
    Nun liegt eine Schenkung an den Versicherungsnehmer vor – und zwar in Höhe aller gezahlten Versicherungsbeiträge (zur Hälfte bei der Zahlung von einem Gemeinschaftskonto). Im Normalfall überschreiten diese gezahlten Beiträge aber nicht die für die Schenkungssteuer gültigen Freibeträge. Im Falle des Geschäftspartners liegt dieser bei 20.000 €.

    Zur Information:
    Die Freibeträge der Schenkungssteuer sind identisch mit denen der Erbschaftssteuer.

    Die aktuellen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

    VerhältnisFreibetrag
    Ehe- und eingetragene Lebenspartner500.000 €
    Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 €
    Enkelkinder200.000 €
    Eltern, Großeltern100.000 €
    Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, sonstige Personen20.000 €

    Mit der Über-Kreuz-Versicherung sichern sich Paare zuverlässig gegenseitig ab. Eine gute Empfehlung in Ihrem nächsten Kundengespräch!

    Die Highlights der EUROPA Risiko­lebens­versicherungen

    • Maßgeschneiderte Tarife für die Absicherung der Familie, eines Darlehens oder der Immobilien­finanzierung
    • Faire Tarife für jeden durch differenzierte Risikoeinstufung
    • Seit Gründung der EUROPA Lebensversicherung wurden die Gewinnanteile zur Verrechnung mit den Beiträgen noch nie gesenkt
    • Wertvoll und preisgekrönt: bei unabhängigen Vergleichen top platziert
    • Einfacher Online-Abschluss mit nur 4 Gesundheitsfragen

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermittlung!

    Mehr Informationen zur EUROPA Risikolebensversicherung finden Sie hier. Sie möchten direkt einen Beitrag berechnen? Hier geht's zum Tarifrechner.

    Sie sind noch kein Partner der EUROPA? Hier geht es zur Zusammenarbeitserklärung.

    Ihre persönlichen Ansprechpartner

    Sie möchten wissen, welche Risikolebensversicherung für Ihre Kund/innen am sinnvollsten ist? Unsere Maklerberater sind für Sie da! Unter 0221 5737 300 beantworten wir gerne Ihre Fragen.