Mehr finanzielle Sicherheit in der schwersten Zeit
Die emotionale Belastung, die der Verlust eines geliebten Menschen mit sich bringt, ist unermesslich. Inmitten all der Trauer und des Schmerzes kann die finanzielle Unterstützung durch eine Risikolebensversicherung zumindest eine Last von den Schultern der Familie nehmen.
Die „Sofortleistung bei Tod der versicherten Person“ soll Hinterbliebene dabei unterstützen, die ersten anfallenden Kosten nach dem Tod eines Angehörigen schnell zu begleichen (z. B. Beerdigungskosten oder offene Arztrechnungen).
Die EUROPA erhöht diese Leistung im Aktionszeitraum von 5 auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme (max. 10.000 €).
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Die Aktion bietet Ihnen ein zusätzliches Verkaufsargument im Beratungsgespräch.
- Sie haben die Chance zur Vermittlung weiterer Versicherungen.
- Die EUROPA Risikolebensversicherung ist einfach, sicher und schnell online abschließbar.
- Kein Aufwand für Sie – die erhöhte Sofortleistung wird automatisch berücksichtigt und ein entsprechendes Zertifikat dem Versicherungsschein beigefügt.
Die Vorteile für Ihre Kundinnen und Kunden:
- Ausgezeichnete Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung der Liebsten im Todesfall
- Erhöhte Sofortleistung bietet mehr finanzielle Sicherheit – gerade in der schwierigen ersten Zeit des Verlustes
- Gutes Gefühl beim Abschluss, die richtige Entscheidung für die finanzielle Vorsorge der Liebsten getroffen zu haben
- Kein Aufwand, kein Mehrbeitrag – die erhöhte Sofortleistung wird automatisch berücksichtigt
So funktioniert’s:
- Ihre Kundinnen und Kunden schließen im Aktionszeitraum eine EUROPA Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme ab (Tarife E-RL / E-RLP sowie die Kurzanträge E-RL / E-RLP easy, family und Junge-Leute)
- Bei allen im Aktionszeitraum abgeschlossenen Verträgen wird die „Sofortleistung bei Tod“ automatisch von 5 auf 10 % erhöht (max. 10.000 €) – Sie und Ihre Kunden müssen nichts unternehmen!
- Aktionszeitraum: 15.8.2025 bis 31.12.2025 (Verlängerung vorbehalten)
- Für die Auszahlung der „Sofortleistung bei Tod“ gelten die weiterhin gültigen Voraussetzungen in den Vertragsinformationen.