Machen Sie es Ihren Kunden einfach.
Wenn Ihre Kundinnen und Kunden eine EUROPA Risikolebensversicherung abschließen möchten, stellen wir unter anderem Fragen zum Gesundheitszustand. Dies hilft uns, die Beiträge für alle Versicherten fair zu gestalten.
Gemeinsam mit unserem Partner Medicals Direct Deutschland GmbH (Medicals Direct) bieten wir daher mit dem Medical Home Service (MHS) eine schnelle und komfortable Lösung zur Erfassung des Gesundheitszustands. Eine medizinische Fachkraft von Medicals Direct, einem der führenden Anbieter für medizinische Risikoprüfungen in Europa, kontaktiert Ihre Kundin / Ihren Kunden innerhalb von 48 Stunden und vereinbart die Befragung bzw. die Untersuchung zum Wunschtermin – zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Ihre Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung der Gesundheitsprüfung, somit sind Policierung und Provisionsauszahlung innerhalb weniger Tage möglich.
- Sie müssen nichts ausfüllen und die Kosten für die Untersuchung trägt die EUROPA Lebensversicherung AG.
- Sie sind als Makler von der Haftung in Bezug auf die von Medicals Direct gestellten Gesundheitsfragen freigestellt.
Vorteile für Ihre Kundinnen und Kunden:
- Schnelle und einfache Terminvereinbarung
- Kein umständlicher Weg zum Arzt
- Ihr Kunde bestimmt Ort und Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung
- Ihr Kunde spricht mit unabhängigen und an die Schweigepflicht gebundenen, versicherungsmedizinisch ausgebildeten Personen.
- Keine langen Warte- und Bearbeitungszeiten
- Schneller Versicherungsschutz
Leistungen des Medical Home Service
Den Kundenwunsch des kostenfreien Vor-Ort-Services des Medicals Direkt beantragen Sie auf der Erklärung zum MHS.
Den Ausfüllverzicht der Gesundheitsfragen nehmen Sie einfach mit einem Kreuz auf Seite 2 der Erklärung auf. Dadurch müssen Sie und Ihre Kunden sich nicht mehr um die Gesundheitsfragen im Antrag kümmern. Wenn Ihr Kunde auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag verzichtet, erfolgen die Angaben zum Gesundheitszustand ausschließlich beim Termin vor Ort mit dem Medical Home Service.
| Summe: | Ab 300.000 € bis einschließlich 650.000 EUR |
| Leistung: | Beantwortung der Gesundheitsfragen Nr. 4 bis 13 im Antrag – immer mit automatischem Ausfüllverzicht |
| Haftungsfreistellung für Vertriebspartner: | Ja |
Das Besondere: Nutzt ihr Kunde dabei die Unterstützung von Medical Home Service im oben angegebenen Umfang, stellen wir Sie von den Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Beantwortung der gestellten Gesundheitsfragen frei. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die EUROPA Lebensversicherung AG unverzüglich informieren, falls gegen Sie solche Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Sie erkennen ohne Zustimmung der EUROPA Lebensversicherung AG keine derartigen Ansprüche an. Die Abwehr des Anspruchs bzw. die Prozessführung erfolgt in Abstimmung mit der EUROPA Lebensversicherung AG. Die Haftungsfreistellung gilt nur für die rechtskräftig zur Zahlung festgestellten Ansprüche.
Den Kundenwunsch des kostenfreien Vor-Ort-Services des Medicals Direkt beantragen Sie auf der Erklärung zum MHS.
Den Ausfüllverzicht der Gesundheitsfragen nehmen Sie einfach mit einem Kreuz auf Seite 2 der Erklärung auf. Dadurch müssen Sie und Ihre Kunden sich nicht mehr um die Gesundheitsfragen im Antrag kümmern. Wenn Ihr Kunde auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag verzichtet, erfolgen die Angaben zum Gesundheitszustand ausschließlich beim Termin vor Ort mit dem Medical Home Service.
| Summe: | Über 500.000 EUR (nur ab Eintrittsalter 50) sowie über 650.000 EUR bis 4.000.000 EUR |
| Leistung: | Alternative zur notwendigen ärztlichen Untersuchung – optional mit Ausfüllverzicht für die Gesundheitsfragen Nr. 4 bis 13 im Antrag |
| Haftungsfreistellung für Vertriebspartner: | Ja |
Das Besondere: Nutzt ihr Kunde dabei die Unterstützung von Medical Home Service im oben angegebenen Umfang, stellen wir Sie von den Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Beantwortung der gestellten Gesundheitsfragen frei. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die EUROPA Lebensversicherung AG unverzüglich informieren, falls gegen Sie solche Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Sie erkennen ohne Zustimmung der EUROPA Lebensversicherung AG keine derartigen Ansprüche an. Die Abwehr des Anspruchs bzw. die Prozessführung erfolgt in Abstimmung mit der EUROPA Lebensversicherung AG. Die Haftungsfreistellung gilt nur für die rechtskräftig zur Zahlung festgestellten Ansprüche.