Eine Frau sitzt im geöffneten Kofferraum ihres Autos.

Jetzt bei der EUROPA einsteigen.

Die EUROPA Autoversicherung mit Bestnote und günstigen Tarifen.

 

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Eine Autoversicherung lässt sich ähnlich konfigurieren wie ein Neufahrzeug: vom gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz über Teil- und Vollkaskoleistungen bis hin zu vielen Extras. Die EUROPA bietet Ihnen die ganze Bandbreite an Versicherungsoptionen – so können Sie Ihren Kunden ansprechende und maßgeschneiderte Pakete schnüren.

Und das Beste: Ihre Kunden profitieren von extrem günstigen Tarifen. Stiftung Warentest vergibt sogar die „Bestnote“ in der Ausgabe 11/2024.

Die 3 wichtigsten Links für Sie

Leistungsübersicht Kfz-Versicherung

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Alle wichtigen Dokumente

Produkthighlights EUROPA Kfz-Versicherung

So wird die Kfz-Versicherung für Ihre Kunden noch günstiger

Kasko­schäden von EUROPA-Partner­werkstätten beheben lassen

Leistung nach Wunsch individuell

Sparen bei Selbst­beteiligung und Zahlungs­periode

Sonder­einstufung bei erstmaliger Versicherung (Erst- und Zweit­wagen)

Sie haben Fragen zur Kfz-Versicherung?

Wir stehen Ihnen gerne unter der folgenden Telefon­nummer zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

 

0221 5737-300    vep@europa.de

Die Leistungen unserer Kfz-Versicherung im Vergleich

Kfz-Haftpflichtversicherung

Basis
Komfort

Versicherungssumme 100 Mio. €

Eigenschäden

Mallorca-Deckung

Kaskoversicherung

 
 

Sonderausstattung ab Werk beitragsfrei mitversichert

Ladeinfrastruktur für E-Autos

Teilkasko

 
 

Brand / Explosion

Entwendung

Glasbruch

Kosten für Leuchtmittel und Reinigung nach Glasbruch

Erstattung von Vignetten / Umweltplaketten nach Glasbruch

Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur

Zusammenstoß mit Tieren

Nur Haarwild

Tiere aller Art

Schäden durch Tierbisse einschl. Folgeschäden bis 20.000 €

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch

Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Pkw

Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung

ohne Folgeschäden

einschl. Folgeschäden bis 20.000 €

Vollkasko

 
 

Schäden durch Unfall und Vandalismus

Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie)

Brems-. Betriebs- und reine Bruchschäden

Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Pkw

Kasko-Leistungen

 
 

Neupreisentschädigung für Neuwagen

bis 3 Monate ab Erstzulassung

bis 24 Monate ab Erstzulassung

Neupreisentschädigung inkl. 2.500 € Wechselprämie bei Umstieg auf reines Elektro-/Wasserstoffauto

Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen

bis 24 Monate ab Erwerb

Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

Austausch von Schlüsseln / Schlössern bzw. Umcodierung nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz)

Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden oder Verlust

Entsorgungskosten bei Totalschaden

Kein Abzug „neu für alt“ bei schadenbedingtem Akkuaustausch in den ersten beiden Betriebsjahren

Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung

Besondere Leistungen für Elektro-/Hybrid-Pkw

Die EUROPA Kfz-Versicherung: Mehr drin für Sie und Ihre Kunden!

Vorteile für Sie

  • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Maklerberater
  • Blitzschnelle Reaktion: E-Mails beantworten wir noch am selben Tag
  • Einfacher, schneller und sicherer Online-Abschluss
  • Klare und verlässliche Provisionen

Vorteile für Ihre Kunden

  • Günstige Autoversicherung für Erst- und Zweitfahrzeuge
  • Wahlmöglichkeit zwischen Basis- und Komfort-Schutz
  • Zahlreiche individuelle Rabatte möglich
  • Schnelle, zuverlässige Schadenregulierung

Antworten auf häufige Fragen Ihrer Kund/innen zur Autoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Auto mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken. 

Nutzen Sie Ihr Auto auch für Fahrten oder Reisen ins europäische Ausland empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutzes. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen. 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Autoversicherung zu kündigen:

Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Zum Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.

Kauf eines anderen Autos:
Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.

So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA

1. Kündigen:

  • PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
  • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken

2. Antrag bei EUROPA stellen

  • Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
  • Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
  • direkt online abschließen

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden Möglichkeiten:

1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.

Beitragssätze: Haftpflicht 110 % - Vollkasko 70 %

2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 65 % - Vollkasko 47 %

3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der EUROPA versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 65 % - Vollkasko 47 % 

4. Führerschein-Plus-Regelung: Sind Sie und alle weiteren Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie auch der Halter des Pkw sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 58 % - Vollkasko 44 % 

Wenn bereits eine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist, können Sie diese der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers entnehmen. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen VerlaufsBeitragssatz in %
in KalenderjahrenSF-KlasseHaftpflichtVollkasko
50SF501616
49SF491717
48SF481717
47SF471717
46SF461717
45SF 451817
44SF 441818
43SF 431818
42SF 421818
41SF 411818
40SF 401919
39SF 391919
38SF 381919
37SF 371919
36SF 362020
35SF 352020
34SF 342020
33SF 332020
32SF 322121
31SF 312121
30SF 302121
29SF 292222
28SF 282222
27SF 272322
26SF 262323
25SF 252323
24SF 242424
23SF 232424
22SF 222525
21SF 212625
20SF 202626
19SF 192726
18SF 182827
17SF 172827
16SF 162928
15SF 153029
14SF 143129
13SF 133230
12SF 123331
11SF 113532
10SF 103633
9SF 93834
8SF 84035
7SF 74236
6SF 64437
5SF 54739
4SF 45040
3SF 35442
2SF 25844
1SF 16547
 SF 1/28055
 S110-
 011070
 M15090

Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.

Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen

Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.

Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.

Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen

Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.

Hier geht's zum Tarifrechner ...

Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer

Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 

Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, bedeutet nach Vorlage der Kfz-Papiere. 

Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung. 

Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.

Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw ist die GAP-Deckung eine wertvolle Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung

Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 65 % - Vollkasko 47 %

2. Zweitwagen-Plus-Regelung

Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw

Beitragssätze: Haftpflicht 55 % - Vollkasko 42 %

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Wir berücksichtigen auch im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.