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Traum erfüllt, Zukunft abgesichert.

Die easy-Anträge in der EUROPA Risikolebensversicherung – exklusiv für Immobilienfinanzierer.

Schnell und einfach die Zukunft abgesichert

Bis der Traum vom Eigenheim erfüllt ist, kann viel Zeit vergehen. Gut, wenn wenigstens die Absicherung der Immobilienfinanzierung im Handumdrehen geht! Mit den easy-Anträgen schließen Ihre Kunden eine EUROPA Risikolebensversicherung mit nur 2 Gesundheitsfragen ab.

Speziell für die Bedürfnisse von Immobilienfinanzierern entwickelt, überzeugt der Versicherungsschutz Ihre Kunden durch flexible Absicherungsmöglichkeiten. Als Vermittler profitieren Sie von einem schnellen Abschluss und geringem administrativen Aufwand.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Erhöhte Abschlusswahrscheinlichkeit durch kurze Risiko- und Gesundheitsprüfung
  • Attraktive Zielgruppe der Immobilienkäufer mit weiterem Vorsorgebedarf
  • Sicherung langfristiger Kundenbeziehungen mit hohem Cross-Selling-Potential
  • Effiziente Antragstellung kombiniert mit einfacher Handhabung

Die Vorteile für Ihre Kundinnen und Kunden:

  • Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung der Liebsten im Todesfall
  • Abschluss mit nur 2 Gesundheitsfragen
  • Flexible Absicherungsmöglichkeiten mit konstanter oder variabler Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz bei Anschlussfinanzierung anpassbar (Tarif E-VRL easy)

Die Voraussetzungen für die easy-Anträge:

  • Absicherung eines Darlehens für den Bau, Neuerwerb oder die Modernisierung von:
    - selbstgenutzten Immobilien
    - vermieteten und / oder geschäftlich genutzten Immobilien
    - Praxen (für niedergelassene Ärzte)
    - Immobilien für nahe Angehörige (1. Grades)
    - selbstgenutzten Ferienimmobilien im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)
  • Versicherungssumme: max. 800.000 € (E-VRL) bzw. 500.000 € (E-RL und E-RLP)*
  • Höchsteintrittsalter: 50 Jahre, Höchstendalter: 80 Jahre
  • Body-Mass-Index: max. 30
  • Die Versicherungssumme darf nicht höher als das Darlehen sein.
  • Darlehensnehmer ist die zu versichernde Person und das Darlehen wird nur einmal abgesichert.
  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung geschlossen oder der Abschluss des Darlehensvertrages steht unmittelbar bevor.
  • Die zwei Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden können.

Gut zu wissen: Ärzte können nicht nur das Darlehen für die Praxis absichern. Auch Darlehen für reine Praxisübernahmen, den Kauf von medizinischen Apparaten oder die Übernahme eines Patientenstammes lassen sich mit absichern.

* Die Versicherungssumme darf maximal der Höhe des Darlehens entsprechen und maximal 800.000 € (Tarif E-VRL) bzw. maximal 500.000 € (Tarife E-RL und E-RLP) inklusive Vorversicherungen und weiterer für das gleiche Darlehen beantragter Versicherungen bei der EUROPA Lebensversicherung AG betragen.

Direkt online abschließen:

 

E-RL easy mit konstanter Versicherungssumme

 

E-RLP easy mit konstanter Versicherungssumme

 

E-VRL easy mit variabler Versicherungssumme

Die Vorteile der Risikolebensversicherung für Immobilien­finanzierer:

  • Nur zwei Gesundheitsfragen
  • Maximale Versicherungssumme und maximales Eintrittsalter überdurchschnittlich hoch
  • Tilgungsfreie Startphase von bis zu 5 Jahren möglich
  • Versicherungsschutz bei Anschlussfinanzierung anpassen
  • Einfache und schnelle Antragstellung

Vorteile für Sie

  • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Berater
  • Blitzschnelle Reaktion: E-Mails beantworten wir noch am selben Tag
  • Einfacher, schneller und sicherer Online-Abschluss
  • Umfangreiche Marketingunterstützung
  • Klare und verlässliche Provisionen

Vorteile für Ihre Kunden

  • Tilgungsfreie Startphase bis 5 Jahre möglich
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei Anschlussfinanzierung möglich 
  • Nur zwei Gesundheitsfragen
  • Maximale Versicherungssumme und maximales Eintrittsalter überdurchschnittlich hoch

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema variable Risikolebensversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer linear und einer annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung?

Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.

Wie sichere ich mein Darlehen mit einer Risikolebensversicherung mit variablem Versicherungsschutz ab?

Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Schutz mit verkürzten Risiko- und Gesundheitsfragen abschließen zu können?

  • Die Risikolebensversicherung muss der Absicherung eines Darlehens dienen für den Bau, Neuerwerb oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie, einer vermieteten und / oder geschäftlich genutzten Immobilie, einer Praxis (für niedergelassene Ärzte), einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades) oder einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe).
  • Maximale Versicherungssumme: 800.000 €*
  • Höchsteintrittsalter: 50 Jahre
  • Höchstendalter: 80 Jahre
  • Body-Mass-Index: max. 30
  • Die Versicherungssumme darf nicht höher als das Darlehen sein.
  • Das Darlehen wird von der zu versichernden Person, die Darlehensnehmer ist, nur einmal abgesichert.
  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung geschlossen oder der Abschluss des Darlehensvertrages steht unmittelbar bevor.
  • Die zwei Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden können.

Hinweis: Alle übrigen Voraussetzungen des Tarifs E-VRL gelten unverändert.

* Inklusive Vorversicherungen oder weitere für das gleiche Darlehen beantragte Versicherungen bei der EUROPA Lebensversicherung AG.

Wie lauten die 2 Gesundheitsfragen für die verkürzte Risiko- und Gesundheitsprüfung?

Die folgenden zwei Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden, damit Sie für die verkürzte Risiko- und Gesundheitsprüfung im Rahmen der variablen Risikolebensversicherung Immobilienfinanzierung in Frage kommen:

  1. Wurden Sie in den letzten 2 Jahren untersucht, beraten oder behandelt oder hatten Sie Beschwerden hinsichtlich: Herz-Kreislauf, Blutgefäße, chronische Magen-Darm-Erkrankungen, Pankreas, Nieren, Harnwege, Leber oder Galle, gutartige und/oder bösartige Neubildungen (Tumorerkrankungen/Krebs), Leukämie, Diabetes, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm, psychische oder neurologische Erkrankungen, chronische Atemwegs und Lungenerkrankungen, rheumatische Erkrankungen und Kollagenosen, HIV-Infektion/AIDS, Alkohol-,Medikamenten- oder Drogenmissbrauch? Nicht relevant sind Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund, Schilddrüsenüber- oder -Unterfunktion. 
  2. Haben Sie in den letzten 2 Jahren regelmäßig (täglich über mehr als 2 Wochen, wöchentlich, monatlich) Medikamente eingenommen, oder nehmen Sie aktuell Medikamente? Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel.

Wer sollte eine Risikolebensversicherung mit variablem Versicherungsschutz abschließen?

Jeder, der ein Darlehen abbezahlt oder im Falle des eigenen Todes seine Hinterbliebenen finanziell absichern will.

Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?

Eine Versicherung kalkuliert ihre Beiträge immer so, dass mehr Versicherte sterben als angenommen. Mit dieser Rechnung erzielt sie ihre Überschüsse. Die EUROPA gibt diese erwirtschafteten Überschüsse an ihre Kunden weiter. Bereits bei Vertragsabschluss verrechnet sie die Überschüsse mit Ihrem Beitrag, sodass Sie automatisch über die gesamte Vertragslaufzeit Geld sparen.

Wie sollen Alleinerziehende das Bezugsrecht bei der Risikolebensversicherung gestalten?

Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
  • Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
  • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.

Welche Versicherungssumme sollen Alleinerziehende bei der Risikolebensversicherung vereinbaren?

Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
  • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)