Ein Motorradfahrer auf einer Landstraße.

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Die leistungsstarke EUROPA Motorradversicherung. 

 

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Leistungsübersicht Motorradversicherung

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Die Leistungen der EUROPA Motorrad­versicherung im Vergleich

Leistungsübersicht

KFZ Haftpflicht
Haftpflicht + Teilkasko
Haftpflicht + Vollkasko

Versicherungssumme

100 Mio. € pauschal

100 Mio. € pauschal

100 Mio. € pauschal

Mallorca-Deckung

Leistungen der Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung

 
 
 

Brand oder Explosion

Diebstahl und Raub

Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten

Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Krafträdern

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €

Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €

Mitversicherung der Schutzbekleidung (bis 500 €) bei Kollisionsschäden

Mitversicherung des Schutzhelmes

Austausch von Schlüsseln/Schlössern und Umcodierungen nach Einbruch/Raub

Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 24 Monate nach Erstzulassung

Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtkräder bis 24 Monate nach Erwerb

Übernahme von Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Entsorgungskosten bei Totalschaden

Besondere Leistungen für Elektro-/Hybrid-Krafträder

Leistungen der Vollkasko-Versicherung

 
 
 

Selbst verschuldete Unfallschäden

Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Dritte (auch Fahrerflucht)

Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie-Schäden)

Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern

Sie haben Fragen zur Motorradversicherung?

Wir stehen Ihnen gerne unter der folgenden Telefon­nummer zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

 

0221 5737-300    vep@europa.de

Die EUROPA Kfz-Versicherung: Mehr drin für Sie und Ihre Kunden!

Vorteile für Sie

  • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Maklerberater
  • Blitzschnelle Reaktion: E-Mails beantworten wir noch am selben Tag
  • Einfacher, schneller und sicherer Online-Abschluss
  • Klare und verlässliche Provisionen

Vorteile für Ihre Kunden

  • Günstige Beiträge – auch für Motorräder mit Saison-Kennzeichen
  • Zahlreiche individuelle Rabatte möglich
  • Schnelle, zuverlässige Schadenregulierung

Antworten auf häufige Fragen Ihrer Kund/innen zur Motorrad­versicherung

Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst und bietet damit einen günstigen Tarif. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können viel Geld sparen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Motorrad mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.

Nutzen Sie Ihr Motorrad auch für Reisen ins europäische Ausland, empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutz. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen. 

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer schützt (z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Die EUROPA bietet eine Versicherungssumme von 100 Mio. € pauschal.

Schutz in der Teilkasko

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeeben und Vulkanausbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasschäden inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel und Vignette
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €
  • Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €


Schutz in der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus sowie Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
  • Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden
  • Allgefahrendeckung für den Akkumulator  von Elektro- und Hybrid-Krafträdern


Selbstbeteiligung: Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkaskoversicherung.

Hinweis: Bei einem Kollisionsschaden ist die Schutzbekleidung des Fahrers und Beifahrers des Motorrads (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) bis 500 Euro mitversichert.

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.

Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen:
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Motorrads nennen müssen.
In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung

Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 %

2. Zweitwagen-Plus-Regelung

Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw

Beitragssätze: Haftpflicht 41 % - Vollkasko 41 %

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:

1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 83 % - Vollkasko 90 % 

2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 % 

3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei uns versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 % 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Motorrad-Versicherung zu kündigen:

Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Motorrad-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 

Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in den Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten. 

Kauf eines anderen Motorrads:
Mit Ihrem neuen Motorrad können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
 

So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA

1. Kündigen:

  • PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
  • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken


2. Antrag bei EUROPA stellen

  • Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
  • Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
  • direkt online abschließen

Wir berücksichtigen auch im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.